Markus Schwander

Rechtsanwalt & Notar

Philosophie

Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.  (Aristoteles 384 - 322 v. Chr.)

Zweifeln ist also eine Anwaltspflicht. Der Fürsprecher, wie die Berner Rechtanwälte treffend nennen, soll seine Klienten in einem ersten Schritt darin unterstützen, ihre eigene Position zu hinterfragen. Mit ihnen zusammen untersucht er, ob eine gütliche Einigung mit seinen Widersachern, mit einer Behörde oder gar mit Familienmitgliedern doch noch möglich wäre.

Zu den Aufgaben des Anwaltes gehört es danach, die Prozesschancen sorgfältig zu prüfen und die zu erwartenden möglichen Kosten und Risiken abzuschätzen.

Prozesse von denen schlussendlich nur die beteiligten Rechtsanwälte profitierten, sollen im ehrlichen Interesse der Klienten verhindert werden.